Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kuzikus Wildlife Reserve
Buchungs- und Vermittlungsbedingungen der Outdoor Adventure CC
1. Abschluss des Safari-/Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Betreibern des Kuzikus Wildlife Reserves (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) den Abschluss eines Safarivertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Buchungsbestätigung) durch den Veranstalter zustande.
Wichtiger Status-Hinweis: Die Firma Outdoor Adventure CC (Inh. Alina & Dieter Reisenauer) tritt bezüglich der Angebote für Aufenthalte und Aktivitäten im Kuzikus Wildlife Reserve ausschließlich als Reisevermittlerin auf. Vertragspartner für den Aufenthalt auf der Farm Kuzikus und alle Leistungen vor Ort sind ausschließlich die dortigen Betreiber (Familie Reinhard, nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
Der Kunde erhält eine Anmelde- bzw. Safarabestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und den Veranstalter verbindlich, wenn von Seiten des Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung keine schriftliche Reaktion erfolgt. Die Abweichung gilt dann als akzeptiert.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % der gesamten Safarisumme innerhalb von 10 Tagen fällig. Die Restsumme muss unaufgefordert spätestens 40 Tage vor Safariantritt bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 40 Tage vor Safariantritt) ist vom Kunden sofort bei Buchung der volle Safaripreis zu entrichten. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dem dafür vorgesehenen Kuzikus-Konto zugesandt. Guests mit ausstehenden Zahlungen kann die Teilnahme verweigert werden.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Veranstalters sowie die Angaben in der Safarabestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Die vertraglich geschuldete Safari-Leistung beginnt und endet auf dem Kuzikus Wildlife Reserve.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Safarivertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Safari nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter bzw. der verantwortliche Safarileiter vor Ort hat jederzeit das Recht, vor Beginn und während der Safari das geplante Programm zu ändern, falls äußere Umstände dazu zwingen oder eine solche Maßnahme zum Schutz der Gäste oder Tiere als unumgänglich nötig angesehen wird.
Leistungsänderungen aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (wie z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, Buschbrände, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen oder technische Defekte am Transportgerät durch höhere Gewalt) sind dem Veranstalter gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden von erheblichen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt erheblich verändern und nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Safarivertrag zurückzutreten; es sei denn, die Durchführung in der veränderten Form ist ihm zumutbar. Der Rücktritt hat binnen einer Frist von einer Woche nach Mitteilung schriftlich gegenüber dem Veranstalter (oder der vermittelnden Stelle Outdoor Adventure CC zur Weiterleitung) zu erfolgen.
Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 10 % des Safaripreises vornehmen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Safaribeginn mindestens 3 Monate liegen und sich die Preise der Leistungsträger oder staatliche Abgaben erhöht haben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % hat der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich ausgeübt werden muss. Im Falle einer Preiserhöhung setzt der Veranstalter den Kunden spätestens 30 Tage vor Safariantritt hierüber in Kenntnis.
5. Rücktritt durch den Kunden, Teilnehmerwechsel
Der Kunde kann jederzeit vor Safaribeginn von der gebuchten Safari zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter (oder der vermittelnden Stelle Outdoor Adventure CC zur Weiterleitung). Tritt der Kunde vom Safarivertrag zurück oder tritt er die Safari ohne vorherigen Rücktritt nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro Person:
Bis 40 Tage vor Safaribeginn: 15 % des gesamten Safaripreises.
Ab dem 39. Tag vor Safaribeginn sowie bei Nichterscheinen (No-Show): 100 % des gesamten Safaripreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Verlangt der Kunde vor Safaribeginn, dass an seiner Stelle ein Dritter die Safari antritt (Teilnehmerwechsel), wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR 80,– pro Person erhoben.
Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Safari-Anforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen und Sonderkosten
Nimmt ein Teilnehmer im Programm enthaltene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Rückvergütung.
Alle Sonderkosten, die als Folge von Änderungen des vorgesehenen Safariverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Safari entstehen (z. B. Kosten durch verspätetes Eintreffen, vorzeitige Rückkehr von Aktivitäten aufgrund von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall, medizinische Evakuierung, Hubschrauberrücktransport, Hospital- oder Hotelaufenthalte – auch für Begleitpersonen – oder durch Nichtbefolgen von Anweisungen der Safarileitung), gehen zu Lasten des Kunden. Sie sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Tritt der Veranstalter zur Abwendung eines akuten Notfalls in Vorlage, sind die vorausgelegten Beträge sofort nach Beendigung der Safari an den Veranstalter zurückzuzahlen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Safari vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Safarivertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Safari ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Safaripreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Leistungen anrechnen lassen.
Bis 15 Tage vor Safaribeginn: Bei Nichterreichen der in der Safariausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet und er erhält den eingezahlten Safaripreis vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Versicherungen
Da die Safaris im afrikanischen Busch und in entlegenen Gebieten stattfinden, verpflichtet sich jeder Teilnehmer mit der Buchung, eine ausreichende Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Deckung für medizinische Evakuierung und Unfallrücktransport abzuschließen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- (insb. für Foto- und Filmausrüstung) und Reisehaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
9. Aufhebung des Vertrages bei außergewöhnlichen Umständen (Höhere Gewalt)
Wird die Durchführung der Safari vor Antritt durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände (z. B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, behördliche Sperren, Buschbrände, Naturkatastrophen, Streiks oder erhebliche technische Defekte an Transportmitteln durch höhere Gewalt) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Safaribeginn erhält der Reisende den bezahlten Safaripreis zurück.
Ergeben sich diese Umstände nach Safaribeginn, kann der Veranstalter den Vertrag ebenfalls kündigen. In diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für die bereits erbrachten Leistungen. Als erbracht gelten auch solche Leistungen, deren Bezahlung an lokale Leistungsträger unwiderruflich notwendig geworden ist, selbst wenn diese vom Kunden nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten.
10. Haftung und Wildnisrisiken
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich um eine Reise in ein abgeschiedenes Naturreservat mit unvorhersehbaren Naturereignissen, klimatischen Widrigkeiten sowie wilden Tieren handelt. Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Safari sowie für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (Sach- und Vermögensschäden), ist ausgeschlossen, soweit diese Schäden auf Umständen beruhen, die auf dem inhärenten Charakter der Wildnis, extremen Witterungsbedingungen (Sand, Staub, Hitze) oder dem unvorhersehbaren Verhalten von Wildtieren beruhen und vom Veranstalter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Für Beschädigung oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Filmausrüstung) durch Diebstahl oder extreme Umweltbelastung auf schwierigen Streckenverhältnissen wird keine Haftung übernommen.
Bei vermittelten Fremdleistungen (z. B. Flügen mit unabhängigen Charterunternehmen), die in den Unterlagen explizit als solche gekennzeichnet sind, haftet der Veranstalter nicht für die Durchführung, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung.
11. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Safaripreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden vom Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12. Leistungsstörungen, Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuellen Schaden möglichst gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Lodge- bzw. Expeditionsleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist, ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz rechtsverbindlich anzuerkennen. Bei technischen Pannen im Busch ist den Anweisungen der Crew Folge zu leisten. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Safari schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.
14. Allgemeine Bestimmungen
Alle Angaben in Bezug auf das Safariprogramm werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Für offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Besondere Diätwünsche müssen rechtzeitig vor Abreise mitgeteilt werden.
15. Infobox & Transparenz-Hinweis (Status der Website)
Diese Webseite ist ein privat geführtes Informations- und Buchungsportal für das Kuzikus Wildreservat, betrieben von der Vermittlungsagentur Outdoor Adventure CC (Windhoek, Namibia). Das operative Management vor Ort, die Gästebetreuung auf der Lodge sowie die Durchführung aller Aktivitäten liegen ausschließlich in den Händen der Lodge-Leitung (Berend & Friedrich Reinhard). Buchungsanfragen und administrative Unterstützung werden über das Büro von Alina Reisenauer (geb. Reinhard) koordiniert. Die Anzahlung oder Zahlung für eine Reservierung gilt als ausdrückliche Zustimmung zu allen Bestimmungen dieser Bedingungen.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Safarivertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Safarivertrages zur Folge.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt in seiner Entstehung, Durchführung und allen sich daraus ergebenden Ansprüchen ausschließlich dem Recht der Republik Namibia. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Windhoek (Namibia) vereinbart.
Vertragspartner und Veranstalter:
Die Betreiber des Kuzikus Wildlife Reserves (Fam. Reinhard), Sitz: Kuzikus, Namibia
Vermittelnde Agentur:
Outdoor Adventure CC (Inh. Alina & Dieter Reisenauer), Sitz: Windhoek mit Sitz in Windhoek, Namibia






